Im niedersächsischen Braunschweig soll ein Sachbearbeiter der Stadt von zwei Spielhallenbetreibern bestochen worden sein. Der Stadtmitarbeiter habe daraufhin vorsätzlich die Steuern falsch berechnet, um den Gewinn der Spielhallenbetreiber zu erhöhen. Nun muss sich das kriminelle Trio vor Gericht verantworten.

Vor einigen Tagen begann vor dem Amtsgericht Braunschweig das Verfahren gegen zwei Spielhallenbetreiber wegen Steuerhinterziehung, Bestechung und Untreue. Ein weiterer Angeklagter, ein Mitarbeiter der Stadt Braunschweig, soll von den beiden Spielhallenbetreibern Bestechungsgelder angenommen haben. Erst vor einigen Monaten berichteten wir von einem anderen Fall, in dem eine spielsüchtige Polizistin in Hamburg wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde.

Strafbare Absprachen zwischen Stadtmitarbeiter und Spielhallenbetreiber

Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass sie sich bezüglich der Veranlagung der Vergnügungssteuer unerlaubt abgesprochen hätten und eine Übereinkunft zum Nachteil der Stadt Braunschweig getroffen haben. Der Vorfall habe bereits Anfang des Jahres 2012 stattgefunden. In der Folge habe der Mitarbeiter der Stadt Braunschweig die Einspielergebnisse absichtlich zu niedrig erfasst und deshalb eine zu geringe Steuer berechnet. Die beiden nun angeklagten Spielhallenbetreiber haben an mehreren Standorten im Stadtgebiet Braunschweig sogenannte Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt.

Insgesamt habe der Sachbearbeiter der Stadt Braunschweig im Zeitraum zwischen Januar 2012 und August 2015 Umsätze in Höhe von knapp 580.000 Euro nicht ordnungsgemäß erfasst. Für diese Einnahmen hätten die beiden Spielhallenbetreiber eigentlich Vergnügungssteuern in Höhe von mehr als 114.000 Euro bezahlen müssen. Dies sei jedoch unterlassen worden. Fraglich ist, wie eine vorsätzliche Falschveranlagung in dieser Höhe über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinem in der Behörde aufgefallen ist.

Sachbearbeiter erhielt Bestechungsgelder

Weiter wirft das Amtsgericht Braunschweig den Angeklagten vor, dass der Stadtmitarbeiter Bestechungsgelder in unbekannter Höhe erhalten habe. Das Verfahren gegen den Sachbearbeiter werde voraussichtlich vor dem Landgericht Braunschweig geführt. Einen Prozesstermin gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht. Aktuell stehen demnach nur die beiden Spielhallenbetreiber vor Gericht. Unklar ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch, wie die beiden Spielhallenbetreiber überführt werden konnten. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob die kriminellen Betreiber der Spielstätten mittlerweile die zu wenig gezahlten Vergnügungssteuern bezahlt haben.

Fazit

In Braunschweig ist es offensichtlich zu einem folgenschweren Steuerbetrug in Spielhallen gekommen. Da sich ein städtischer Mitarbeiter bestechen ließ, entstand ein Steuerschaden in Höhe von über 114.000 Euro. Die Verantwortlichen müssen sich nun vor Gericht verantworten. Vor allem der Sachbearbeiter der Stadt muss jedoch aufgrund seiner Position mit einem hohen Strafmaß rechnen. Das Strafmaß sieht hier voraussichtlich eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Man darf gespannt sein, welches Urteil in diesem Fall letztendlich gefällt wird.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/finanzamt-steuerbescheid-4007106/

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2 Kommentare zu: Spielhalle: Sachbearbeiter lässt sich bestechen

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Wie dumm die Menschen eigentlich sind ja😳😳😂.. Wäre mir doch egal wenn die mich bestechen würden.... Nein heißt NEIN😳😳...
Da hast Du Recht - es ist mit Sicherheit nie eine gute Idee, sich in so einer Position bestechen zu lassen. Zum Glück ist das Problem der Bestechlichkeit von staatlichen Organen hierzulande ja vergleichsweise klein. Gerade, wenn...   Mehr anzeigen

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