Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat vor rund zwei Wochen in einem Eilverfahren entschieden, dass Netzsperren in Deutschland rechtswidrig sind. Zuvor hatte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einem in Rheinland-Pfalz ansässigen Internetprovider mit einem hohen Bußgeld gedroht, wenn eine bestimmte illegale Glücksspielseite nicht gesperrt wird. Damit erleidet die GGL nun ihren ersten gerichtlichen Rückschlag.

Bereits im Dezember 2021 berichteten wir bei GambleJoe über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren in Deutschland. Die bundesweit zuständige Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale) scheint jedenfalls vom Nutzen und von der Rechtmäßigkeit der Netzsperren überzeugt zu sein. Die Behörde forderte nämlich einen Internetservice Provider (ISP) zur Sperre ausländischer Glücksspielangebote auf. Im gleichen Atemzug wurde dabei mit einem hohen Bußgeld gedroht, wenn der Internetprovider die Forderung nicht erfüllt. Vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz musste die Glücksspielbehörde nun jedoch im Eilverfahren eine Niederlage verkraften.

OVG: Keine Rechtsgrundlage für Netzsperren

Selbstbewusst hat die Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt damit begonnen, die Internetprovider dazu aufzufordern, illegale Glücksspielangebote zu sperren. Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich in einem Eilverfahren entschied, gibt es für die von der GGL geforderten Netzsperren aktuell allerdings keine Rechtsgrundlage (Az. 6 B 11175/22. OVG). Dementsprechend sind Netzsperren in Deutschland (noch) rechtswidrig. Konkret heißt es in der Pressemitteilung 2/2023 des OVG Rheinland-Pfalz, die hier online abgerufen werden kann:

„Für die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegenüber einem Zugangsvermittler (Access-Provider) angeordnete Sperrung von Internetseiten eines ausländischen Glücksspielanbieters besteht keine Rechtsgrundlage.“

Im weiteren Verlauf der Pressemitteilung wird die Wortwahl sogar noch deutlicher:

„Die gegenüber der Antragstellerin getroffene Sperrungsanordnung sei offensichtlich rechtswidrig."

Im konkreten Fall sollte der umstrittene Glücksspielanbieter Lottoland gesperrt werden. Der Internet Service Provider (ISP) mit Sitz in Rheinland-Pfalz weigerte sich jedoch, der Aufforderung der Glücksspielbehörde Folge zu leisten. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Während die Behörde in erster Instanz noch Recht erhielt, schoben die OVG-Richter dem Vorhaben nun einen Riegel vor. Bei dem klagenden Internet Service Provider soll es sich um den in rheinland-pfälzischen Montabaur ansässigen Anbieter 1&1 handeln. Schon im Sommer vergangenen Jahres berichteten wir über das Verwaltungsverfahren, das die Glücksspielbehörde gegen Lottoland und Lottohelden eingeleitet hat.

GGL berief sich auf neuen GlüStV

Die Glücksspielbehörde hatte sich zuvor auf den § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des GlüStV 2021 berufen. Damit ging die GGL davon aus, dass sie nach dieser Bestimmung die notwendigen Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der Paragrafen 8 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) verantwortliche Diensteanbieter treffen darf. Dazu müssten jedoch die entsprechenden Maßnahmen gegenüber dem Veranstalter entweder nicht erfolgversprechend oder nicht durchführbar sein. Das OVG Rheinland-Pfalz sah das Problem jedoch darin, dass die Paragrafen 8 bis 10 die Verantwortung der Provider ausschließen. Die Provider sind nämlich gemäß TMG für fremde Informationen, zu denen sie den Zugang vermitteln, immer dann nicht verantwortlich, wenn sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben und den jeweiligen Adressaten nicht ausgewählt haben und die übermittelten Informationen nicht verändert oder ausgewählt haben.

Folglich gab es für die Aufforderung zur Sperre illegaler Glücksspielseiten keine Rechtsgrundlage. Die rechtskräftige Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz im Eilverfahren kann im Hauptverfahren theoretisch noch umgedreht werden.

Fazit

Aktuell können deutsche Internet Service Provider nicht zur Sperre ausländischer Glücksspielangebote im Internet gezwungen werden. Die bundesweit zuständige Glücksspielbehörde kann damit vorerst nicht mit Netzsperren gegen nicht lizenzierte Glücksspielangebote aus dem Ausland vorgehen. Der Behörde bleiben jedoch noch andere Werkzeuge wie beispielsweise das Payment-Blocking, um gegen illegales Online-Glücksspiel zu kämpfen.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/gerechtigkeit-gerade-zuständigkeit-2071539/

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11 Kommentare zu: Urteil: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig

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Würde mich die 5 Sekunden Regelung und Zwangspause bzw. max. 1 € Einsatz nicht nerven müsste ich auch nicht ausweichen. So sucht man einfach was zu einem passt. Gehöre einfach zu den menschen die auch gerne mal etwas höher...   Mehr anzeigen
Mal abwarten, wie lange noch alle Maßnahmen zum Spielerschutz in vollem Umfang gelten Vielleicht werden ja einzelne Regeln wieder gekippt, da sie z.B. dem Spielerschutz nicht zuträglich sind. Das kann ich mir am ehesten bei der 5...   Mehr anzeigen
Wäre nicht diese 5 Sekunden Pause, müssten auch viele nicht zu den Casinos laufen, die keine deutsche Lizenz haben. 1 Euro Maxbet können viele damit leben, aber diese sch... 5 Sekunden Pause, da macht beim Zocken doch gar keinen...   Mehr anzeigen
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass einzelne Maßnahmen zum Spielerschutz wie beispielsweise der max. Einsatz von 1 Euro und die 5 Sekunden Pause vor Gericht keinen Bestand haben werden und früher oder später wieder...   Mehr anzeigen
Zum Glück wachen die Gerichte langsam auf und lassen nicht alles durch die Politik einfach so schalten wie es gerade in den Kram passt
Ein gutes konkurrenzfähiges - staatlich kontrolliertes Online-Casino wäre die allerbeste Lösung. Die Spieler würden nicht in´s Ausland abhauen und das Geld bliebe im Ländle.
wäre auch noch eine idee, aber ob dann alle regeln die aufgestellt werden nicht mehr gelten ?
zumindest ist es ja so in den staatlichen spielbanken.
@david84: Das wäre super, wenn diesbezüglich mal von einem Gericht die Überprüfung und Rechtmäßigkeit dieser (für mich) Ungleichbehandlung geklärt werden könnte.
Online völlig überreguliert, 5 Sek Schnarchregel, fehlendes Autoplay wo alles...   Mehr anzeigen
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@Christian_1994: Aber sehr viele Live-Spieler haben keine Lust, mit öde Autobanditen zu spielen, sie wurden bisher behandelt wie Stiefkinder. Man hört von den meisten Bundesländern auch kein Statement, keinen Anflug von Entscheidungen. Jetzt...   Mehr anzeigen
@Almoehi: Ja, das ist richtig. Auf Live-Spiele muss zurzeit in den lizenzierten Online Spielotheken noch komplett verzichtet werden. Mal abwarten, welches Bundesland hier als erstes an den Start gehen wird

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