Dem aufmerksamen Leser wird bereits vor einiger Zeit aufgefallen sein, dass auf GambleJoe nur noch von „Online Spielotheken“ und nicht mehr von Online Casinos die Rede ist. Auch viele Betreiber lizenzierter Online-Plattformen sprechen meist nicht mehr von Casino Spielen, sondern stattdessen vom „virtuellen Automatenspiel“. Verbietet der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) also die Verwendung des Wortes „Casino“?

Seit einiger Zeit werden auf GambleJoe keine Online Casinos, sondern stattdessen Online Spielotheken beworben. Hierbei handelt es sich um in Deutschland zugelassene Online-Glücksspielanbieter, die ihren Usern virtuelle Automatenspiele zur Verfügung stellen. Aber wo ist der Unterschied zwischen einer Online Spielothek und einem Online Casino? Darauf möchten wir im heutigen Artikel eingehen. Zuletzt haben wir uns in einem im März dieses Jahres veröffentlichten Artikel die Frage gestellt, wie viele Anbieter aktuell eine deutsche Glücksspiel-Lizenz besitzen.

Rechtslage: Ist das Wort „Casino“ im Internet jetzt verboten?

Vor knapp zwei Jahren ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten. Seitdem ist das Online-Glücksspiel in Deutschland unter strengen Voraussetzungen legal. Auffallend ist, dass seit dem Inkrafttreten des neuen GlüStV sowohl von Seiten des Gesetzgebers als auch auf Anbieterseiten kaum noch der Begriff „Online Casino“ zu lesen ist. Auch auf GambleJoe verzichten wir seit einiger Zeit auf diesen Begriff und bezeichnen die entsprechenden Angebote stattdessen als „Online Spielothek“. Fakt ist, dass der Begriff „Casino“ im Kontext von Glücksspielangeboten im Internet nicht offiziell verboten ist.

Lizenzierte Online Spielotheken bei GambleJoe im Überblick

Aber warum nennen sich die lizenzierten Online-Angebote von StarGames, Jokerstar oder DrückGlück nun „Online Spielothek“? Das liegt daran, dass hier ausschließlich sogenannte virtuelle Automatenspiele angeboten werden. Für diese Art von Glücksspielen verfügen die Betreiber nämlich über eine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL. Hierbei handelt es sich um klassische Spielautomaten, also Online-Slots, wie Book of Dead oder Starburst. Virtuelle Automatenspiele sind dabei laut Gesetz von den „Online-Casinospielen“ zu unterscheiden.

Der Gesetzgeber definiert diese Games im GlüStV im §3 Absatz 1a wie folgt:

„Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet (…).“

In Online Spielotheken werden also ausschließlich virtuelle Automatenspiele, also Online-Slots, angeboten. In Online Casinos hingegen würden primär Bankhalterspiele wie Blackjack oder Roulette angeboten werden. In der Vergangenheit berichteten wir bereits mehrfach über Entscheidungen einzelner Bundesländer zum Lizenzverfahren für Online-Casinospiele. Im Mai 2022 berichteten wir beispielsweise darüber, dass Schleswig-Holstein ein entsprechendes Lizenzverfahren gestartet hat.

Laut GlüStV sind nämlich „Online-Casinospiele aufgrund deren besonderer Gefährlichkeit Veranstaltern mit einer Erlaubnis nach §22c GlüStV vorbehalten“. Die besondere Gefährlichkeit soll sich dabei unter anderem auf die Manipulationsanfälligkeit der Bankhalterspiele beziehen. Der Gesetzgeber sorgt sich demnach darum, dass die Betreiber beim Roulette oder Blackjack betrügen könnten und verlangt deshalb, dass etliche zusätzliche Anforderungen erfüllt werden.

Ist der Begriff „Online Casino“ aus dem Sprachgebrauch zu entfernen?

Die Intention des Gesetzgebers besteht offensichtlich darin, den Begriff „Online Casino“ aus dem Sprachgebrauch der Menschen zu entfernen. Stattdessen sollen die Glücksspielfans nun von „virtuellen Automatenspielen“ und von „Online Spielotheken“ sprechen. In der Praxis dürfte es natürlich schwer werden, die User davon zu überzeugen, da sich die Begriffe deutlich holpriger aussprechen lassen als „Slots“ und „Casinos“. Zumal viele Glücksspielfreunde zuvor jahrelang von „Online Casinos“ gesprochen haben.

Fazit

Die Online-Glücksspielanbieter mit deutscher Lizenz sprechen auf ihren Plattformen fast ausnahmslos von „Online Spielotheken“ und „virtuellem Automatenspiel“. Auf die Verwendung des Begriffs „Online Casino“ wird im Glücksspielstaatsvertrag bewusst verzichtet. Auch auf GambleJoe sprechen wir weitestgehend nur noch von „Online Spielotheken“ und nicht mehr von „Online Casinos“. Das könnte sich jedoch dann ändern, wenn erste Anbieter eine Lizenz für Bankhalterspiele erhalten. Denn dann werden schließlich legal Online-Casinospiele wie Blackjack oder Roulette angeboten und dann dürfte sich der Anbieter vermutlich auch wieder „Online Casino“ – oder etwas komplizierter Anbieter von Online-Casinospielen – nennen.  

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/nicht-tun-machen-tabu-tabuisieren-3819029/

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6 Kommentare zu: GlüStV: Ist das Wort "Casino" jetzt tabu?

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NRW bietet ja extra Lizenzen für Live Casino Spiele an. Könnte lustig werden wenn die Bezeichnungen je nach Bundesland ändern.
Bin gespannt welches "Spezial" zuerst gesendet wird: Extra drei " Online Glücksspiel in De. Der reale...   Mehr anzeigen
Sobald ein Anbieter eine Lizenz für virtuelle Automatenspiele UND Live Casino Spiele besitzt, dürfte er sich meiner Meinung nach auch als Online Casino bezeichnen. Denn wie Du sagst benutzt der Staat die Begrifflichkeit der...   Mehr anzeigen
Hab mir inzwischen das "Gesamtkunstwerk" mal durchgelesen (ist gar nicht so umfangreich) und das steht tatsächlich explizit so drin. Als Urheber könnte ich mir auch das neue Duopol (Gauselmann & Novoline) vorstellen.
Weshalb denkst Du denn, dass der Urheber der Aussage dieses "Duopol" sein könnte?
Naja um sich Casino zu nennen gehört ja auch etwas mehr dazu, als 4 Provider & 80 Slots. Von daher wäre die Bezeichnung Casino auch unangebracht für die deutsch kastrierten Läden...
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Kastriert 🤣😂🤣 der ist aber auch gut😅
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