Der Bundestag hat in diesen Tagen beschlossen, dass der Straftatbestand der Geldwäsche angepasst wird. Bislang war Geldwäsche in Deutschland nur dann strafbar, wenn das Vermögen aus bestimmten Straftaten wie beispielsweise Menschen- oder Drogenhandel herrührt. Nach der Reform ist das Verschleiern krimineller Profite nun in jedem Fall strafbar. Aber was ändert sich für die deutschen Spielerinnen und Spieler in Online Casinos und Online Spielotheken?

Der politische Wille ist eindeutig zu erkennen: Man verfolgt das Ziel, dass Täter im Falle eines Geldwäscheverdachtes leichter verurteilt werden können. Bislang gab es nämlich hier große strafrechtliche Hürden, sodass den Angeklagten eine Geldwäsche oftmals nicht nachgewiesen werden konnte. In Zukunft soll aus diesem Grund das Verschleiern krimineller Profite in jedem Fall strafbar sein. Kritik kommt von der Opposition.

Organisierte Kriminalität besser bekämpfen

Geldwäsche ist vor allem in der organisierten Kriminalität ein großes Problem. Hier wird immer wieder versucht, illegal erwirtschaftetes Geld möglichst unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Schließlich können die Kriminellen ihr mit dem Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel eingenommenes Geld nicht einfach unbemerkt ausgeben, ohne dass dies auffallen würde. Stattdessen suchen sich die Täter unterschiedliche Möglichkeiten, mit denen sie ihr illegales Geld entsprechend in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückführen können.

Bislang sah die rechtliche Situation in Deutschland so aus, dass für eine Verurteilung wegen Geldwäsche bestimmte „Vortaten“ erforderlich waren, aus denen das Geld herrühren musste. Den Ermittlungsbehörden war es jedoch in vielen Fällen nicht möglich, den Tätern diese abschließend aufgezählten Vortaten nachzuweisen. Die Folge: Die Verdächtigen konnten vielfach nicht verurteilt werden.

Aktuell heißt es im § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte):

„Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind Verbrechen sowie bestimmte Vergehen (z. B. jeweils gewerbsmäßige Bestechlichkeit, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue) sowie weitere Vergehen (z. B. Bildung einer kriminellen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Sportwettbetrug und illegales Glücksspiel).“

Nach der Überarbeitung des Straftatbestandes soll die Vortat in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Dementsprechend kann eine strafbare Geldwäschetat immer vorliegen, wenn kriminelle Profite verschleiert werden sollen. Das hat der Bundestag nämlich in diesen Tagen beschlossen. Die zuständige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist vom Nutzen der Reform überzeugt:

„Mit dem neu gefassten Geldwäsche-Straftatbestand bekämpfen wir organisierte Kriminalität noch intensiver und trocknen illegale Geldflüsse aus.“

Opposition ist unzufrieden

Kritik zur neuen Gesetzesreform kommt von der Opposition. Sie zweifelt am Nutzen des überarbeiteten Gesetzes und bezeichnet das Vorhaben als wirkungslos. Darüber hinaus befürchtet man, dass die Ermittlungsbehörden nicht mehr hinterherkommen werden, die wahrscheinlich deutlich größere Anzahl an Verdachtstaten zu überprüfen.

Friedrich Straetmanns (Die Linke) brachte es mit der folgenden Aussage auf den Punkt:

„Ein Vollzugsdefizit ist vorprogrammiert.“

Des Weiteren hat so manch ein Rechtsexperte bereits vor einem „bürokratischen Monster“ gewarnt. Da zur Verwirklichung von Geldwäsche in Zukunft keine bestimmte Vortat mehr erforderlich ist, funktioniere eine Geldwäsche beispielsweise auch nach einem Ladendiebstahl. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden unnötig viele Ressourcen dafür aufwenden müssten, derartige Bagatellfälle zu verfolgen.

Ist Geldwäsche auch in Online Casinos ein Thema?

Natürlich müssen sich schon jetzt auch Online-Glücksspielanbieter an bestimmte Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche halten. Dazu gehört, dass ein Geldwäscheverdacht umgehend den zuständigen Behörden gemeldet wird und dass in diesem Fall entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. In unserem Ratgeber zum Thema „Anfängerfehler in Online Casinos“ finden sich auch Hinweise zum Spielen mit fremden Kreditkarten bzw. Bankkonten sowie zum Verdacht auf Geldwäsche.

Ratgeber: Anfängerfehler in Online Casinos

 

Wenn ein Casino beispielsweise feststellt, dass ein Spieler regelmäßig hohe Beträge per paysafecard einzahlt, nur mit einem Teil des Geldes spielt und es sich anschließend auf das Online-Bankkonto wieder auszahlen lassen will, drängt sich ein Geldwäscheverdacht geradezu auf. Aus diesem Grund spielt das KYC-Prinzip in Online Casinos eine bedeutsame Rolle. Gleichzeitig verlangen die Betreiber, dass Auszahlungen mit derselben Zahlungsmethode abgewickelt werden müssen wie die vorangegangene Einzahlung.  

In den vergangenen Jahren stagnierte die Zahl der polizeilich erfassten Geldwäschefälle in Deutschland auf hohem Niveau:

  • 2015: 9.641
  • 2016: 11.541
  • 2017: 10.015
  • 2018: 8.652
  • 2019: 9.764

Quelle: Statista.com; Hinweis: Es handelt sich um Geldwäschefälle zu allen Themenkomplexen

Geldwäscheverdacht vorbeugen: Meldepflichten beachten   

Wenn ein Spieler in Deutschland aus dem Ausland eine Zahlung erhält, so muss er dies unter bestimmten Voraussetzungen der Bundesbank melden. Das ist zumindest dann regelmäßig der Fall, wenn der Überweisungsbetrag 12.500 Euro oder mehr beträgt. Da beinahe alle Online Casinos und Online Spielotheken ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, ist also spätestens ab einem Auszahlungsbetrag in dieser Höhe die Meldeverpflichtung zu beachten.

Normalerweise sollte ab diesem Betrag (z. B. bei Casino-Gewinnauszahlung) auch ein entsprechender Hinweis auf dem Kontoauszug des Casino-Spielers zu finden sein: „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline-Bundesbank: 0800 1234 111.

„AWV“ ist dabei die Abkürzung für „Außenwirtschaftsverordnung“. Die genauen Vorschriften zu diesem Thema können für Überweisungen von und nach Deutschland im § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff der AWV nachgelesen werden. Meldepflichtig sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen (z. B. Firmen). Voraussetzung ist jeweils ein Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Eine Missachtung der Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.

Wer aus dem Ausland (z. B. Malta) eine Überweisungsgutschrift in Höhe von über 12.500 Euro erhält (z. B. ein Casino-Gewinn), der muss die Zahlung der Bundesbank melden.

Banken müssen Geldwäscheverdacht ebenfalls melden

Wenn einem Kreditinstitut Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich bei einer Kundentransaktion möglicherweise um Geldwäsche handelt, wird eine sogenannte Geldwäscheverdachtsmeldung durchgeführt. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber an die Financial Intelligence Unit des Zolls gemeldet wird. Hier wird dann geprüft, ob sich der Geldwäscheverdacht erhärtet oder ob ein plausibler Grund für den Geldeingang vorgetragen werden kann. Nicht selten kommt es auch vor, dass die eigene Bank den betreffenden Kontoinhaber vorher telefonisch kontaktiert, um zu erfragen, woher das Geld rührt. Erst wenn keine plausiblen Angaben gemacht werden können, erfolgt dann im zweiten Schritt eine Geldwäscheverdachtsmeldung.

Um eine Strafanzeige wegen Geldwäsche zu vermeiden, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  1. Transparenz hilft: Der eigene Bankmitarbeiter sollte über erwartete Zahlungseingänge frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden und gegebenenfalls über die Herkunft des Geldes informiert werden. Wenn die Angaben plausibel wirken und zu der eigenen finanziellen Situation passen, sollte es keine Probleme geben.
  2. Kooperationsbereitschaft signalisieren: Der Kontoinhaber sollte dem Bankmitarbeiter mitteilen, dass er kooperativ ist und für die Beantwortung von Fragen jederzeit zur Verfügung steht. Dadurch kann unter Umständen verhindert werden, dass der Bankmitarbeiter voreilig eine Geldwäscheverdachtsmeldung abschickt.
  3. Mit Konsequenzen drohen: Ebenso sollte man als Kunde klar formulieren, dass man im Falle einer voreiligen oder unbegründeten Geldwäscheanzeige durch die Bank die Kundenbeziehung sofort komplett beenden wird und zu einer anderen Bank wechseln wird.
  4. Zuständigkeiten kennen: Wenn der eigene Bankmitarbeiter darauf verweist, dass für solche Fälle die Compliance-Abteilung zuständig ist, dann stimmt das meist nur bedingt. Denn in der Regel hat der persönliche Kundenberater das letzte Wort, da er seine Kunden und die finanziellen Umstände am besten kennen sollte.
Tipp: Sollte die Bank trotzdem eine Geldwäscheanzeige erstatten, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, professionelle Unterstützung hinzuziehen. Hier können entweder der eigene Steuerberater oder ein auf Steuerrecht bzw. Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen.

Fazit

Natürlich bemühen sich die Online-Glücksspielanbieter im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Geldwäsche auf ihren Plattformen bestmöglich zu bekämpfen. Ob das tatsächlich immer gelingt, ist fraglich. Fakt ist jedoch, dass zumindest in Deutschland die Banken und Behörden sehr sensibel mit dem Thema umgehen und im Zweifel eher einmal zu viel nachfragen als zu wenig. Wer im Online Casino oder in der Online Spielothek einen höheren Betrag gewonnen hat, sollte sich im Vorfeld genau über die Vorgehensweisen seiner Bank informieren und sich nötigenfalls beraten lassen. Grundsätzlich sind Glücksspielgewinne in Deutschland zumindest steuerfrei. Alternativ können erfolgreiche Spielerinnen und Spieler auch auf alternative Zahlungsmethoden wie E-Wallets (z. B. Skrill, Neteller) ausweichen. Der Bundestag hat nun die Verschärfung des Geldwäschegesetzes beschlossen. In Zukunft ist damit keine definierte Vortat mehr erforderlich, um den Straftatbestand zu erfüllen. Stattdessen kann dann jedes Delikt die Vortat zur strafbaren Geldwäsche sein.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/geld-geldwäsche-scheine-5248362/

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