Wir wollten genau wissen, was es mit der Auszahlungsquote in deutschen Spielotheken auf sich hat und haben uns daher direkt an die zwei größten Hersteller von Geldspielautomaten in Deutschland gewendet.

In diversen Internetforen und Blogs sowie in den Spielhallen selbst wird häufig über die Auszahlungsquote an Geldspielgeräten diskutiert. Auch bevor wir selbst Spieler wurden, konnten wir in Kneipen ab und zu solchen Diskussionen beiwohnen.

Fast jeder Spieler hierzulande denkt, dass es in Deutschland eine gesetzliche Auszahlungsquote gibt, welche früher bei 60 % und heute bei 80 % liegen soll. Doch was bedeutet das genau? Bedeutet das, dass über eine gewisse Zeitspanne zwingend 80 % der eingeworfenen Gelder wieder an die Spieler ausgezahlt werden müssen? Wenn ja, wie ist es dann möglich, dass oft über Monate hinweg Tausende bis Zehntausende Euro in den Automaten verschwinden und pro Automat maximal 1-2 Mal im Jahr Gewinne um die 1.000 € geworfen werden? Im Ratgeberartikel zum Thema Auszahlungsquote werden alle diese Fragen beantwortet.

Uns hat nicht die genaue Bedeutung der Auszahlungsquote interessiert, sondern vielmehr, ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist, wie hoch diese Quote an Spielautomaten ist und ob diese um die Umsatz- oder einer anderen Steuer vermindert wird. Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, haben wir eine E-Mail an die beiden größten Produzenten von Spielautomaten in Deutschland geschrieben.

Wir schrieben folgende E-Mail sowohl an die Gauselmann AG als auch an die Novomatic AG:

Sehr geehrtes Support-Team,

ich hätte bezüglich der Auszahlungsquote von Geldspielgeräten (GGSG) ein paar allgemeine Fragen und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese beantworten könnten.

Frage 1:

Die Auszahlungsquote wird von Ihnen mit circa 80 % angegeben. Wenn diese offiziellen Angaben wahr sind, ist diese Quote fest programmiert oder ist diese variabel?

Frage 2:

Wird die Ausschüttung gesetzlich vorgeschrieben? Wenn ja, wie wird garantiert, dass diese auch eingehalten wird?

Frage 3:

Wird die Auszahlungsquote durch eine Steuer, wie bspw. der Umsatzsteuer vermindert?

Frage 4:

Wie hoch ist derzeit die tatsächliche gesetzlich vorgeschriebene Auszahlungsquote?

Wir bedanken uns für das Lesen und Beantworten meiner Fragen.

Mit freundlichem Gruß

Die Antworten auf unsere E-Mail kamen relativ zeitnah. Merkur Deutschland bzw. ein Mitarbeiter der Gauselmann AG verwies uns an die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in Berlin und ging auf unsere Fragen nicht weiter ein. Allerdings hatten wir zu diesem Zeitpunkt bereits einen Großteil der vorhandenen Dokumente zur Spieleverordnung studiert, konnten aber nichts Konkretes in puncto Auszahlungsquote finden.

Einen Tag später kam dann auch die Antwort seitens Novomatic. Hier gab man sich mit der Beantwortung unserer Fragen mehr Mühe. Auf unsere Fragen erhielten wir folgende Antwort:

Für die Zulassung eines Geldgewinnspielgerätes ist nach der aktuell gültigen Spielverordnung vorgegeben, dass auf lange Sicht höchstens 33 Euro pro Stunde als Kasse im Spielgerät verbleiben dürfen. Im Gegensatz zu der bis einschließlich 2005 geltenden Spielverordnung ist die Auszahlquote eines Geldgewinnspielgerätes nicht mehr Gegenstand der Betrachtung. Daher erübrigen sich Ihre gestellten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Seit der Glücksspielreform 2005 gibt es praktisch keine gesetzliche Auszahlungsquote für Spielautomaten mehr!

Vor 2005 war es noch so, dass Spielautomaten mindestens 60 % der um die Umsatzsteuer verminderten Einsätze wieder an die Spieler auszahlen mussten. Nach Abzug der Umsatzsteuer von damals 16 % betrug die Auszahlungsquote also 50,04 %. Dies bedeutet, dass pro 20 Cent-Umdrehung im langfristigen Durchschnitt circa 10 Cent wieder zurück an den Spieler flossen. Im Prinzip war diese Quote schon damals eine Katastrophe.

Vor dem Jahr 2005 war wenigstens noch eine Auszahlungsquote den Herstellern vorgegeben worden. Heute können Spieler durch die schwammigen Regelungen nur noch grob abschätzen, was sie erwartet und wie hoch ihre Gewinnchancen an einem Spielautomaten tatsächlich sind.

Da letztlich jedes Unternehmen mit Gewinnmaximierung arbeitet, glauben wir ehrlich gesagt nicht daran, dass nach dem Wegfall einer zwingend vorgeschriebenen Ausschüttungsquote die Hersteller ihren Gewinn freiwillig minimieren, indem sie die Auszahlungsquote nach unten drosseln. Die an modernen Merkur- und Novoline-Automaten angegebenen Auszahlungsquoten von 80 % können von daher als reines Marketing gewertet und ins Reich der Mythen und Legenden verbannt werden.

Als Spieler muss man heute den Angaben der Hersteller vertrauen. Wie hoch die Ausschüttung tatsächlich ist, weiß nur der Hersteller selbst. Auch wenn die Auszahlungsquote gesetzlich auf 80 % festgeschrieben wäre, würden nach Angaben der Hersteller aufgrund der Mehrwertsteuer lediglich 64,8 % wieder zurück an die Spieler fließen.

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