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Sonstiges aus der Welt des... : Unlauterer Wettbewerb durch den Staat?

Thema erstellt am 26.06.2021 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 4 | Ansichten: 1.252
Mammon
Amateur
Der Tag der Regulierung ist ja nun zum greifen nahe.

Spieler aus Deutschland können dann demnächst wie jeder bereits weiß, nur noch mit den ganzen Einschränkungen online spielen.

Im Onlinecasino darf ich dann z.B. monatlich nur 1000€ ausgeben

aber 

in jedem  Landcasino oder in staatlichen Spielbanken kann ich tausende Euro am Abend verzocken.

Somit erlaubt sich doch Vater Staat hier eine Sonderstellung und das wäre doch eigentlich "unlauterer Wettbewerb" was ja wiederum strafbar wäre.

So Diskusion ist eröffnet.
u****n
Unerlaubterer Wettbewerb liegt nur vor wenn sich ein Unternehmen oder eine Einzelperson gegenüber Konkurrenten mit rechtlich unzulässigen Mitteln einen Vorteil verschaffen will. Es muss sich also um mindestens 2 natürliche oder juristische Personen (zB. Unternehmen in Gesellschaftsform der GmbH) handeln und eine unzulässige geschäftliche Handlung muss vorliegen. Da hier aber keine natürliche oder juristische Person sondern der Staat die Handlung ausführt, ist das Gesetz so nicht anwendbar. 
Mammon
Amateur
Die meisten Spielbanken sind doch GmbHs.
u****n
Mammon schrieb am 27.06.2021 um 00:34 Uhr: Die meisten Spielbanken sind doch GmbHs.

Gibt es auch, das sind dann privatwirtschaftliche Spielbanken. In diesem Fall müsste dann diese Spielbank eine rechtlich unzulässige geschäftliche Handlung durchführen, um sich einen Vorteil gegenüber Konkurrenten zu verschaffen. Aber die Spielbank hat nichts derartiges gemacht, sie hat ja niemanden verboten online in Malta Casinos zu spielen und diesen auch kein Einsatzlimit o.ä vorgeschrieben. Somit fehlt es ja hier an der grundlegenden unzulässigen Handlung dieser Spielbank. Das Verbot in nicht lizenzierten Online Casinos zu spielen hat ja der Staat zu verantworten und nicht die Spielbank GmbH.
Julian
Elite

Aktuelle Themen26.04.2024 um 01:24 Uhr

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