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Ein- und Auszahlungsmethoden: ING Diba Netteller Auskunft Geldwäsche

Thema erstellt am 12.10.2020 | Seite: 1 von 7 | Antworten: 69 | Ansichten: 17.659
halli_balli
Huhu liebes Gamble Joe Forum,

seit Jahren bin ich stiller Mitleser, stehe aber nun vor einem Problem und hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.

Heute morgen hatte ich von meiner Bank ING ein Schreiben im Postfach mit der Aufforderung bis zum 26.10 Ihnen eine Übersicht zur ursprünglichen Mittelherkunft und Angaben zum Hintergrund der Transaktionen von 

"Paysafe Financial Services 25 Canada Square Level 27 & Paysafe Payment Canal Street Upper Gutschriften" 

mitzuteilen. Dort stand auch innen "Das kann zum Beispiel ein Kaufvertrag oder eine Glücksspieleinsatz- und Verlustübersicht sein. Eine Kopie reicht völlig aus"

Dieses Jahr hatte ich im Monat Mai sehr viel Glück und konnte über das Monat gesehen einen Gewinn von ca. 45 000 € auszahlen. ( Neteller auf Bankkonto )

Auf das Jahr bis zum heutigen Tag hatte ich Neteller Transaktionen ( ein + Auszahlungen ) im Wert von ca. 85 000 €. Auf das Bankkonto sind hier dann nur noch relativ niedrige Beträge gegangen meinst unter 400 €


Habt ihr eine Idee wie ich mich hier verhalten sollte ? Der Bank Screenshots meines Neteller Konto schicken mit der Begründung das es sich um Sportwetten handelt ? 


Egal was hierbei rauskommt ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten


Danke im Voraus für Tipps 


Taybone
Amateur
Hättest auf Neteller lassen sollen. Kriegst Post vom LKA. Internet Glücksspiel ist noch illegal. Kein Kavaliersdelikt.
u****n
halli_balli schrieb am 12.10.2020 um 20:00 Uhr:

 Der Bank Screenshots meines Neteller Konto schicken mit der Begründung das es sich um Sportwetten handelt ? 

genau so würde ich es machen.
sonne10
Stamm-User
Taybone schrieb am 12.10.2020 um 20:10 Uhr: Hättest auf Neteller lassen sollen. Kriegst Post vom LKA. Internet Glücksspiel ist noch illegal. Kein Kavaliersdelikt.

Über treibe bitte nicht so.
u****n
Taybone schrieb am 12.10.2020 um 20:10 Uhr: Hättest auf Neteller lassen sollen. Kriegst Post vom LKA. Internet Glücksspiel ist noch illegal. Kein Kavaliersdelikt.

Deswegen ja Sportwetten
Taybone
Amateur
unicorn schrieb am 12.10.2020 um 20:47 Uhr:
Deswegen ja Sportwetten

Ist auch verboten , fällt auch unter §4 abs. 4 glüstv
u****n
Taybone schrieb am 13.10.2020 um 01:45 Uhr:
Ist auch verboten , fällt auch unter §4 abs. 4 glüstv

Nein 
Anonym
Taybone schrieb am 13.10.2020 um 01:45 Uhr:
Ist auch verboten , fällt auch unter §4 abs. 4 glüstv

Abs. 5:
[...] Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
[...]

(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVGlueStV-4)
Katharina2
Stamm-User

 Richtig und nicht nur das, auch Abs.5 auch Abs. 1, 2 Satz:

Kopie:  Bietet ein Veranstalter oder Vermittler von öffentlichen Glücksspielen neben 
unerlaubtem Glücksspiel auch sonstige Leistungen in der Weise an, die es am 
Zahlungsverkehr Beteiligten nicht ermöglicht, den Zahlungsverkehr vollständig 
unterscheidbar und getrennt nach den Angeboten abzuwickeln, ist die Mitwirkung 
am Zahlungsverkehr auch für die sonstigen Leistungen verboten.  

Wenn 'Sportwetten', sollte es tatsächlich so sein. 
Taybone
Amateur
Autonym schrieb am 13.10.2020 um 03:09 Uhr:
Abs. 5:
[...] Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
[...]

(Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVGlueStV-4)

Autonym wenn schon zitieren dann bitte bis zum Ende.

Bis auf oddset ist aber kein Sportwettenanbieter befugt bzw. hat die Freigabe erhalten. Wird sich in Zukunft wohl ändern. Aber im Moment verboten ! 
Weil kein Sportwettenanbieter in der Lage ist diese Bedingungen zu erfüllen.

Wegen diesen Vorschriften:

(5) Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.


Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet.

2.


Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.

3.


Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung sind ausgeschlossen.

4.


Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept nach § 6 ist zu entwickeln und einzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.

5.


Wetten und Lotterien werden weder über dieselbe Internetdomain angeboten noch wird auf andere Glücksspiele verwiesen oder verlinkt


Für Schleswig Holstein gelten vllt andere Regelungen aber bei den anderen Bundesländern verboten !

Aktuelle Themen16.04.2024 um 13:55 Uhr

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