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Öffentliche Beschwerden: Betrug: Adlercasino verweigert Auszahlung 225.000€ aus Jackpot Gewinn (Seite 23)

Thema erstellt am 22.11.2017 | Seite: 23 von 32 | Antworten: 313 | Ansichten: 127.648
s****e
Dasselbe sagt man übers kiffen, es sei eine Grauzone.
Nein ist es nicht. Es ist verboten.
Und nur weil der Staat bestimmte geringen Mengen nicht mehr ahndet, heisst das nicht,
daß es erlaubt ist.

Und wenn der Staatsanwalt nen scheiss Tag hat, leitet er auch bei einer geringen Menge ein.
Im Gesetz gibt es keine geringe Menge, er kann also durchaus einleiten.

Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern mit dem StGB!

In vielen Fällen besitzen ausländische Anbieter   Lizenzen und Konzessionen des Heimatlandes und werden durch die jeweiligen zuständigen Behörden reguliert. Trotzdem handelt es sich bei ihnen nicht um deutsche Lizenzen und nach Auffassung vieler Gerichte fallen auch ausländische Online Casinos unter §284 StGB.
Also außer SH ist da nix mit einer Grauzone!

Ich wünsche Nenad echt alles Gute, habe aber weiterhin Zweifel! Vor allem das die Rechtsschutzversicherung zahlt!

Rechtsfälle aus Straftaten (vorsätzlich) sind von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.

Und bezüglich der Spielhallen!
Seit das neue Gesetz greift, werden es immer weniger. die BRD ist also nicht gerade Zockerfreundlich eingestellt!


Daniel
Elite
S****8
@nenad...wenn du Erfolg hast wäre das Wegweisend für alle anderen Casino !
Endlich mal eine Ausrufezeichen setzen !

Denn die Willkür wie manche Casinos agieren ist mittlerweile eine Frechheit !

Wünsche dir viel Glück !
nenad
Amateur


Ich wünsche Nenad echt alles Gute, habe aber weiterhin Zweifel! Vor allem das die Rechtsschutzversicherung zahlt!

Rechtsfälle aus Straftaten (vorsätzlich) sind von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.

Und bezüglich der Spielhallen!
Seit das neue Gesetz greift, werden es immer weniger. die BRD ist also nicht gerade Zockerfreundlich eingestellt!

Zweifel gibt es keine mir wurde schon bestätigt das die Versicherung übernimmt

Und du schreibst oben selbst rein ausländische casinos
Kollege EU 😂✌️


blizzard1986
Erfahrener
Ich verfolge diesen Thread schon seit Beginn an.
Wünsche dir Nenad das du stark bleibst und dich nicht beirren lässt. Ich würde auch in dem Fall keine 20% ige Kulanzzahlung annehmen und weiter auf den vollen Gewinn beharren.
Solange die Rechtschutz bezahlt hast du nichts zu befürchten. Das wird sich nur ziehen wie Kaugummi aber das ist es Wert.
nenad
Amateur
Naja erstens je länger es dauert desto teurer wird es und länger es dauert desto mehr hauen die sich selber den Ruf zam und nicht nur den eigenen sondern auch den der anderen Anbieter

Wenn man nicht im Recht ist dann kann man das ja zugeben alleine was die an Neukunden zb verlieren wegen sowas und nicht nur aus dem deutschsprachigen Raum
Je länger es dauert desto teurer und schlechter für den Ruf

Die zögern ja jetzt schon heraus was nur geht  
Mein Anwalt bekommt jedesmal die Antwort "wir haben nichts von Ihnen bekommen"  

Wenn L&L im Recht wäre, würden die einfach sagen so und so schauts aus und mein Anwalt würde mir sagen geht nicht und fertig, dem ist aber nicht so

L&L haut sich so nur den Ruf zam (und den der anderen Betreiber und der MGA auch)  
Da freut sich nur die gambling commission 😫

S****8
nenad schrieb am 26.04.2018 um 12:56 Uhr: Naja erstens je länger es dauert desto teurer wird es und länger es dauert desto mehr hauen die sich selber den Ruf zam und nicht nur den eigenen sondern auch den der anderen Anbieter

Wenn man nicht im Recht ist dann kann man das ja zugeben alleine was die an Neukunden zb verlieren wegen sowas und nicht nur aus dem deutschsprachigen Raum
Je länger es dauert desto teurer und schlechter für den Ruf

Die zögern ja jetzt schon heraus was nur geht  
Mein Anwalt bekommt jedesmal die Antwort "wir haben nichts von Ihnen bekommen"  

Wenn L&L im Recht wäre, würden die einfach sagen so und so schauts aus und mein Anwalt würde mir sagen geht nicht und fertig, dem ist aber nicht so

L&L haut sich so nur den Ruf zam (und den der anderen Betreiber und der MGA auch)  
Da freut sich nur die gambling commission 😫


Haut den richtig ein Brett vor den Kopf !!!  
s****e
Ich glaube nicht daran. Und ich bleibe dabei. Das ich ihm das wünsche, ist klar.

Letztlich kann sich das Casino immer herausreden, daß die MGA dies ebenfalls
abgelehnt hat, und es ihrer Sorgfaltspflicht damit nachgekommen ist.

Das heisst, Du musst im Prinzip alles verklagen, was damit zusammen hängt.

Bis jetzt gibt es noch keine erfolgreiche Klage gegen ein Casino.
Entweder es wurde vom Casino freiwillig gezahlt, oder der Fall kam zu den Akten.

Das ist ein extrem komplexer Rechtsfall. Glaube nicht, daß auf Dauer eine Rechtsschutzversicherung
zahlt. Wenn sie überhaupt eine Zusage gegeben hat.
Ich an Deiner Stelle würde das vielleicht einfach behaupten, um nicht als jemand dazustehen,
der aufgegeben hat. Bzw dem Casino wenigstens noch in Textform ans Bein zu p**sen, damit niemand
vergisst, was sie abgezogen haben. So kannst Du den Thread locker noch etliche Monate strecken, und
das Casino hat seinen Schaden.

Hier als Anregung, von wegen da steht nur ausländische Casinos!
http://www.stroemer.de/index.php/beitraege1/61-strafrecht6/827-online-casinos-wie-gewonnen-so-zerronnen11

Deswegen kann ich das mit der Rechtsschutzversicherung fast nicht glauben, aber egal.

Trotzdem natürlich alles Gute!





nenad
Amateur
Ich habe nichts davon denen ans Bein zu pinkeln oder zu behaupten das meine Kosten die Versicherung übernimmt
Die MGA ist eigentlich nur ein Berater und kein Richter  
Glaubst du dort sitzen 100 Anwälte und lesen sich alles genau durch?  
Ich zB bin Spediteur und wenn mir mein "Kollege" sagt dieses und jenes ist erledigt dann glaub ichs auch und kontrolliere nicht alles doppelt und dreifach
Bei denen wirds nicht anders sein
s****e
Ich sage Dir das, was das Internet an Informationen bereit hält.
Zum Beispiel hat einer dieselbe Frage wie Du online gestellt, und diese Antwort bekommen:

Geht man also davon aus, dass das vorliegende Casino ohne deutsche Genehmigung betrieben wird, so wäre der Vertrag aus zivilrechtlicher Sicht nichtig. Das bedeutet, Sie hätten keinen Anspruch auf Auszahlung der Gewinne. Sie könnten höchstens Ihre Geldeinsätze zurück verlangen. Denn bei einem nichtigen Vertrag werden die Vertragspartner so gestellt, als ob der Vertrag niemals zustande gekommen wäre.

Das sagt doch alles! Du hast einfach die A....karte gezogen.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Weil es in Deutschland verboten sind, sind auch alle Gewinne hieraus null und nichtig. Einzig
Deine Einsätze bekommst Du zurück.
Ausnahme SH.
Sollte eigentlich auch Deine Rechtsschutzversicherung wissen, deswegen wundert mich das.

Natürlich hättest Du was davon, Du regst Dich verständlicherweise
doch auf ohne Ende.. Dieser Fall wird nicht vergessen, und das Casino hat dadurch Einbußen.
Schonmal ein Ziel erreicht.

Ich hab keine Ahnung, wie die MGA aufgebaut ist. Aber auch die werden nicht ganz so blöd sein, und sich
abgesichert haben.

Und wenn Dein Kollege Dich angelogen hat, z.B wegen der Ladungssicherung, und Du von der Polizei
angehalten wirst, wer ist dann verantwortlich?

Glauben ist immer ne gute Sache!

So einfach wirds bei der MGA nicht zugehen. Sie würde sich sonst selber in Gefahr bringen.

Du stellst Dir das so locker easy vor, glaub Du wirst Dich noch wundern wenn die anfangen,
zusammenzuhalten.




Aktuelle Themen29.03.2024 um 00:15 Uhr

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