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Online Casinos allgemein: Schulden wegen Casinos. (Seite 6)

Thema erstellt am 18.03.2021 | Seite: 6 von 7 | Antworten: 68 | Ansichten: 17.999
NoSkill_NoKill
Erfahrener
Genau so ist es. Und was bedeutet das? Das man zocken darf, es ist nicht illegal, nur im Falle eines Gewinnes musst du es angeben.

Sag einem Süchtigen niemals er darf das nicht oder soll es bleiben lassen. Wirst bei einem Junkie auch nie weit kommen..

Was steht einem Hartz 4 Empfänger für Rauchen zu? 20 Euro im Monat? Ein Mensch der raucht gibt locker 100 im Monat für Kippen aus. Is das dann in Ordnung?

Also ob er es nun verraucht, verzockt, verspritzt oder verhurt. Er soll die Möglichkeit haben mit seinem Geld zu machen was er möchte. Fertig basta!

Und wenn er mal groß gewinnt, dann sollte er es melden, wenn nicht und er dann sanktioniert wird hat er Pech gehabt! Dann ist er selber Schuld.

Aber es ist grundsätzlich erlaubt zu spielen, genau wie beim Lotto.. Das sind verdammt nochmal keine Menschen zweiter Klasse..

100 euro sind übrigens frei im Monat die du dazu einnehmen darfst ohne sie abdrücken zu müssen. 
Falko
Ikone
Bonushunter77 schrieb am 18.03.2021 um 14:55 Uhr: Sozialamt hat mir alle Auszahlung der Casinos egal woher, auch wenn ich ein- und sofort ausgezahlt habe als mein Gewinn angerechnet. Jetzt schulde ich Ihnen ca. 10.000€ 

Habe mal genau geschaut, wo Gewinne aus Glücksspiel angerechnet und gemeldet werden müssen und wo nicht. Bei Bezieher von Sozialhilfe wird es angerechnet. Aber beim Hinzuverdienst von Erwerbsminderungsrenten, spielt das keine Rolle. Warum da Unterschiede gemacht werden, das versteh ich aber auch nicht.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Erzielt ein Hartz-4-Empfänger durch Sportwetten Gewinne, so sind diese umgehend dem Jobcenter zu melden. Sie werden auf die Leistungen angerechnet bzw. vermindern diese. Selbiges gilt im Übrigen auch für Sachgewinne.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Zusammenfassung: Einnahmen aus Sportwetten sind weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen i.S.d. Rentenrechts, weil sie auch kein Einkommen i.S.d. Einkommenssteuerrechts sind. Die mindern daher keine EU-Rente.
NoSkill_NoKill
Erfahrener
Falko schrieb am 21.03.2021 um 03:25 Uhr:
Habe mal genau geschaut, wo Gewinne aus Glücksspiel angerechnet und gemeldet werden müssen und wo nicht. Bei Bezieher von Sozialhilfe wird es angerechnet. Aber beim Hinzuverdienst von Erwerbsminderungsrenten, spielt das keine Rolle. Warum da Unterschiede gemacht werden, das versteh ich aber auch nicht.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Erzielt ein Hartz-4-Empfänger durch Sportwetten Gewinne, so sind diese umgehend dem Jobcenter zu melden. Sie werden auf die Leistungen angerechnet bzw. vermindern diese. Selbiges gilt im Übrigen auch für Sachgewinne.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Zusammenfassung: Einnahmen aus Sportwetten sind weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen i.S.d. Rentenrechts, weil sie auch kein Einkommen i.S.d. Einkommenssteuerrechts sind. Die mindern daher keine EU-Rente.

Ab wann ist ein Gewinn, ein Gewinn?

Das zieht nur wenn du sofort gewinnst. Hast du beispielsweise schon 90 verloren und gewinnst dann 100. Hast du nur 10 euro gewonnen und wie gesagt 100 im monat sind frei bei hartz 4. Dennoch Hartz 4 wird bald Geschichte sein.

Spiel einfach in Zukunft über Frau, Eltern oder Freunde oder mit eWallets und aus die Maus. 
sippi
Experte
DerJaeger2019 schrieb am 21.03.2021 um 11:17 Uhr:Ab wann ist ein Gewinn, ein Gewinn?
Das zieht nur wenn du sofort gewinnst. Hast du beispielsweise schon 90 verloren und gewinnst dann 100. Hast du nur 10 euro gewonnen und wie gesagt 100 im monat sind frei bei hartz 4.

Sehe ich anders, bzw. das Amt wird es wohl anders sehen. Du bekommst in dem Beispiel ja trotzdem 100 Euro ausgezahlt, egal, ob du vorher 90 eingezahlt hast, oder meinetwegen auch 900. Ich glaube, die werden das so nicht gegenrechnen, die machen ihre Regeln, wie sie wollen. Schon, dass man hier nur 100 Euro im Monat frei hat (egal ob Casino, Einnahmen, Schenkungen oder sonst was), aber als „Euro-Jobber" wiederum mehr als 100 Euro generieren kannst - wobei der verdienst jetzt wohl länderübergreifend sogar auf 2 € pro Stunde erhöht wurde (??) und man so auf über 200 Euro im Monat kommen kann.
DerHamburger87
Stamm-User
Mich würde mal interessieren, wie sich das ganze mit e Wallets und Kreditkarten aus dem Ausland verhält.
Sagen wir mal du bist Sozialhilfeempfänger und spielst über Wallets wie Neteller, und beziehst über diese Kreditkarten.
Neben deinem Hartz IV gewinnst du tausende Euros und zahlst ein/aus, hebst ab, shoppst bei Händlern über deine Kreditkarte.
Theoretisch musst du etwaige Gewinne ja melden, doch ist der Spieler selber verpflichtet, sich darüber zu informieren? Steht sowas auf Hartz 4 Bescheiden!?
Gibt es Kontrollinstanzen bei den Ämtern, haben sie eine Übersicht oder Zugriff auf die e wallets über das Ausland der Kunden?
Weiß einer wie sich das verhält? Gilt hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Mich würde das mal interessieren, ob man in Bezug auf dieses Thema wirklich so sicher mit e wallets zocken und handeln kann. 
domi2103
Einsteiger
DerHamburger87 schrieb am 21.03.2021 um 12:42 Uhr: Mich würde mal interessieren, wie sich das ganze mit e Wallets und Kreditkarten aus dem Ausland verhält.
Sagen wir mal du bist Sozialhilfeempfänger und spielst über Wallets wie Neteller, und beziehst über diese Kreditkarten.
Neben deinem Hartz IV gewinnst du tausende Euros und zahlst ein/aus, hebst ab, shoppst bei Händlern über deine Kreditkarte.
Theoretisch musst du etwaige Gewinne ja melden, doch ist der Spieler selber verpflichtet, sich darüber zu informieren? Steht sowas auf Hartz 4 Bescheiden!?
Gibt es Kontrollinstanzen bei den Ämtern, haben sie eine Übersicht oder Zugriff auf die e wallets über das Ausland der Kunden?
Weiß einer wie sich das verhält? Gilt hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Mich würde das mal interessieren, ob man in Bezug auf dieses Thema wirklich so sicher mit e wallets zocken und handeln kann. 

Ich denke direkten Zugriff auf die e-wallets haben die erstmal nicht. Wäre mir aber nicht sicher, dass diese auf Anfrage keine Auskunft erteilen. Aber dazu müssten die ja erst einmal von den Konten wissen.

Ich weiß von meiner Bank, dass die sehen ob du andere Kreditkarten, Kontos, Kredite am laufen hast. Saß mal live daneben. Er hat zwar nicht gesehen um welche Beträge es ging. Er konnte mir aber sagen, dass ich 2 Kreditkarten habe. Vermutlich kann der Staat das dann auch einsehen.

Die Frage ist, ob die Kreditkarten der e-wallets als richtige Kreditkarten angesehen werden und ob diese im System auftauchen?
Schulden kannst du damit ja nicht generieren.
u****n
domi2103 schrieb am 21.03.2021 um 12:54 Uhr:

Ich weiß von meiner Bank, dass die sehen ob du andere Kreditkarten, Kontos, Kredite am laufen hast. Saß mal live daneben. Er hat zwar nicht gesehen um welche Beträge es ging. Er konnte mir aber sagen, dass ich 2 Kreditkarten habe. Vermutlich kann der Staat das dann auch einsehen.

Das liegt daran dass die Bank auf Knopfdruck Einblick in die Schufa erhalten kann, wo alle Konten, Kreditkarten und Kredite gespeichert sind. Diese Daten brauchen sie, um ggf bei Kreditvergaben deine Bonität zu beurteilen.

Prepaidkreditkarten werden nicht in der Schufa gespeichert, da kann weder die Bank, noch der Staat etwas einsehen. Wenn man jedoch seine Kontoauszüge für 3 Monate einreichen muss, und dort Buchungen auf Ewallets auftauchen, dann kann man natürlich trotzdem auffliegen. 
NoSkill_NoKill
Erfahrener
domi2103 schrieb am 21.03.2021 um 12:54 Uhr:
Ich denke direkten Zugriff auf die e-wallets haben die erstmal nicht. Wäre mir aber nicht sicher, dass diese auf Anfrage keine Auskunft erteilen. Aber dazu müssten die ja erst einmal von den Konten wissen.

Ich weiß von meiner Bank, dass die sehen ob du andere Kreditkarten, Kontos, Kredite am laufen hast. Saß mal live daneben. Er hat zwar nicht gesehen um welche Beträge es ging. Er konnte mir aber sagen, dass ich 2 Kreditkarten habe. Vermutlich kann der Staat das dann auch einsehen.

Die Frage ist, ob die Kreditkarten der e-wallets als richtige Kreditkarten angesehen werden und ob diese im System auftauchen?
Schulden kannst du damit ja nicht generieren.

Nein die karten stehen nicht im system. Sind ja prepaid karten.

Und solange dich niemand anschwärzt weiß das auch niemand.

Und wie gesagt der Gewinn muss monatlich über 100 Euro NETTO liegen ansonsten muss man gar nichts abdrücken. 
domi2103
Einsteiger
unicorn schrieb am 21.03.2021 um 13:10 Uhr:
Das liegt daran dass die Bank auf Knopfdruck Einblick in die Schufa erhalten kann, wo alle Konten, Kreditkarten und Kredite gespeichert sind. Diese Daten brauchen sie, um ggf bei Kreditvergaben deine Bonität zu beurteilen.

Prepaidkreditkarten werden nicht in der Schufa gespeichert, da kann weder die Bank, noch der Staat etwas einsehen. Wenn man jedoch seine Kontoauszüge für 3 Monate einreichen muss, und dort Buchungen auf Ewallets auftauchen, dann kann man natürlich trotzdem auffliegen. 

Okay mit den Prepaidkreditkarten war ich mir nicht sicher, danke für die Aufklärung!

NoSkill_NoKill
Erfahrener
Ausserdem darf jeder Hartz 4 Mensch 150 Euro pro Lebensjahr Erspartes haben. Sprich wenn du 33 jahre alt bist darfst du 4950 Euro (150x33) haben plus 750 Euro extra für Anschaffungen wie Waschmaschine etc. 

Erst über diesen ganzen Beträgen musst abliefern. 

Angeben musst aber immer alles sofern du nicht über Freund*in, Mutter, Vater zockst. 

Aktuelle Themen19.04.2024 um 21:30 Uhr

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