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Online Casinos allgemein: Reportage - Online-Casinos: Geld zurück aus illegalem Glücksspiel (Seite 8)

Thema erstellt am 08.09.2018 | Seite: 8 von 25 | Antworten: 248 | Ansichten: 117.591
s****e
Ja danke, wünsch ich Dir auch!
Muss man in Malta beim Lottospielen einen Ausweis vorzeigen?
Mein sonst funktioniert das ja nicht, oder?
Also bei einer Spielsperre!

Ansonsten kann ich Dir beipflichten. Einzige Vorteil von Casinos in Deutschland
wäre der billigere und vor allem kürzere Weg. Und man braucht keinen Anwalt für
maltesisches Recht.
Begbie
Elite
die ing-diba hat auf eine service anfrage geantwortet.
die anfrage war jedoch nicht im wortlaut wie die reekmann/lenné briefe, also ohne konkrete paragraphen.

[Zitat]:
Die von Ihnen angesprochenen Belastungsbuchungen haben Sie autorisiert, als Sie Ihre Visa Card dafür einsetzten. In der Nutzung der Karte für einen sogenannten Online-Bezahlvorgang liegt zugleich die Erteilung des Zahlungsauftrags und dessen Autorisierung (vgl. Jungmann in MüKo, 7. Aufl., § 275, Rn 57). Die ING-DiBa AG war aus diesem Grunde gem. §§ 675 Abs. 1, 675c Abs. 1, 670 BGB dazu berechtigt, Ihr Girokonto mit dem Betrag zu belasten, der aufgrund der jeweiligen Kartenverfügung an das VISA-Vertragsunternehmen gezahlt wurde.
Es stellt keine erhebliche Einwendung dar, wenn geltend gemacht wird, die Belastungen würden von sogenannten Online-Glücksspielen herrühren. Für Zahlungsvorgänge gilt das Prinzip der formalen Auftragsstrenge, das in § 675r BGB seinen Ausdruck findet. Die ING-DiBa ist dazu berechtigt, Zahlungsvorgänge alleine anhand der mitgeteilten Kundenkennung auszuführen. Die ING-DiBa schuldet keine Überprüfung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Zahler und Zahlungsempfänger und ist darüber hinaus im Rahmen des weitgehend automatisierten Zahlungsverkehrs nicht dazu verpflichtet, aus den Daten des Zahlungsvorgangs eine Überprüfung des Rechtsverhältnisses zwischen Zahler und Zahlungsempfänger durchzuführen.
Zudem war und ist für die ING-DiBa aus den Daten des Zahlungsvorgangs nicht zu erkennen, ob die Kartenverfügung von einem gesetzeswidrigen Glücksspielvertrag mit einem nicht lizenzierten Unternehmen herrührt. Dies ergibt sich schon daraus, dass die ING-DiBa aus den Daten des Zahlungsvorgangs nicht erkennen kann, wo sich der Zahler aufgehalten hat, als er die Zahlung veranlasst hat. Eine Rückgängigmachung der gegenständlichen Belastungsbuchungen kommt daher nicht in Betracht.
Letztlich verweisen wir auf Ziff. I Nr. 6 der Bedingungen für die VISA Card. Es wurde vereinabrt, dass Zahlungsvorgänge mittels der VISA Card vom Karteninhaber nicht widerrufen werden können und etwaige Ansprüche aus dem Verhältnis zu behandeln sind. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die jeweiligen Unternehmen.
Zum Engelt für Lotterie Umsätze mit der VISA Card: Ja richtig - für das bis zum 01.07.2018 angefallene Entgelt haben Sie Gutschriften bekommen. Den Grund dafür entnehmen Sie bitte dem Schreiben om 03.09.2018. Weitere Erstattungen erfolgen nicht, denn das Entgelt ist rechtlich zulässig. Von daher werden wir die Berechnung auch in Zukunft beibehalten.
[Zitatende]

mal schauen was der anwalt dazu sagt..
s****e
Ja, ich auch. Das die nicht hurra schreien, und direkt das geld überweisen, ist klar.
da wird so ein paket geschnürt mit verschiedenen AGB und Gesetzen, um den
kunden zu verunsichern. ob das wirklich so ist, bzw bestand hat, kann letztlich nur
ein anwalt sagen.

Fakt ist, daß meine Bank damals einige Sofortüberweisungen an Onlinecasinos
geblockt hat. Heisst, sie können bzw könnten es wohl überprüfen, wenn sie denn
wollten.

Ich erinnere mich noch gut an das Hick-Hack mit den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen
bei einer Immobilienfinanzierung. Da ging es um die vorzeitige Entlassung aus dem Hauskredit,
da die Zinsen so gefallen waren. Normalerweise kostet das zigtausend Euro an Vorfälligkeitsentschädigung!
Da wurde von den Banken geklagt bis vors oberste Gericht.
Hatten aber keine Chance. Dabei ging es nur darum, daß man nicht erkennen konnte, wann die
14-tägige Widerrufsfrist des Kredites beginnt. Eigentlich nonsens, der beginnt mit der Auszahlung.
Aber die Richter sahen das anders.

Deswegen muss man das erstmal gelassen sehen.

M****7

Sehe ich auch so, die schießen erstmal scharf und hoffen darauf, das man sie nicht verklagt. Ich werde den Weg jedenfalls bis zum Ende gehen.
Ich bin gespannt und ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Anonym
Mir persönlich gefallen die Reportagen vom ÖR überhaupt nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Abmahnungen oder um Glücksspiele geht. Die Berichte zeichnen sich dadurch aus, dass viele Vorgänge vereinfacht und einfach völlig falsch dargestellt werden.
Bei dem Video wurde ganz oft gesagt "Online-Casinos sind überall in Deutschland verboten, außer in Schleswig-Holstein". Ein unbedarfter Zuschauer würde nun glauben, dass jedes Online-Casino auf einmal in Schleswig-Holstein legal ist und in allen anderen Bundesländern nicht. Das ist natürlich nicht der Fall. Der einzige Unterschied zu den anderen Bundesländern besteht darin, dass einige wenige Online-Casinos tatsächlich noch eine Schleswig-Holstein Lizenz haben. Dafür hat dann sunmaker z.B. auch extra eine Casino-Seite für die Spieler aus Schleswig-Holstein. Dort findet man natürlich weitaus weniger Spiele.
Wie gesagt, allgemein das Thema "Lizenz" wurde überhaupt nicht angesprochen. Stattdessen heißt es nur pauschal Verbot, Verbot, Verbot. Ebenso wurde der EuGH im Bezug auf das unsägliche Glücksspielmonopol nicht erwähnt(wär allerdings von einem Staatssender wie dem ÖR auch komisch).

Zum Schluss noch die Chargeback-Geschichte, die dort lobend erwähnt wurde. Bei Verlusten sagen dann die Spieler gerne "Das war ja illegal, dann möchte ich das Gelder wieder zurück haben". Die selben Spieler wären bestimmt nicht erfreut darüber, wenn der Staat sagen würde "Das Spielen war aber illegal, also wird der Gewinn beschlagnahmt".

Gegen eine ausführliche Dokumentation zum Thema Online-Casinos & Spielsucht hätte ich überhaupt nichts einzuwenden, aber ein pauschales "alles ist verboten" sehe ich nicht als herausragende Dokumentation an, insbesondere dann nicht, wenn der ÖR mehr als 9 Milliarden € pro Jahr zur Verfügung hat.
fros7byte
Einsteiger
hat unterm strich jetzt jemand den gang zum anwalt getätigt und sein geld bei den banken eingeklagt?
Anonym
bin tatsächlich dabei und habe heute ein Telefonat mit der Kanzlei lenne aus Leverkusen geführt!
Er ist sich sehr sicher in der Sache..allerdings sagte er mir auch das man schaden genommen haben muss.
Sprich ich solle meine Gewinnauszahlungen gegen die Verluste und Gebühren der ING Diba rechnen.

Er sagte auch das das Urteil vom 21.02.2018 in München  Az 158 C 19107/17 welches gewonnen wurde gegen die Landes Bank Berlin schon sehr gut ist für Spieler/Kläger.

Allerdings hat die Ing Diba ihren Sitz in Frankfurt bedeutet man müsste in Frankfurt Klagen.

Ich sende nun den Musterbrief von der Kanzlei Lenne an die Ing Diba und werde zu 100% klagen gegen die Bank


G****e
Moin. Wie weit könnte man denn Einzahlung rückwirkend zurückbuchen? Vor 9 Monaten hatte ich auch die Kontrolle verloren , konnte aber eins nach dem anderen einzahlen da waren an einem Tag gut 5000 Euro in 500er Schritten weg. Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte ob ich eine Chance hätte wenigstens einen Teil zurückzubekommen oder der nicht. 
Anonym

Gamble schrieb am 06.12.2018 um 05:25 Uhr: Moin. Wie weit könnte man denn Einzahlung rückwirkend zurückbuchen? Vor 9 Monaten hatte ich auch die Kontrolle verloren , konnte aber eins nach dem anderen einzahlen da waren an einem Tag gut 5000 Euro in 500er Schritten weg. Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte ob ich eine Chance hätte wenigstens einen Teil zurückzubekommen oder der nicht. 

Bis zu 13 Monate, du musst alle Buchungen die zurückgebucht werden sollen einzeln auflisten. Es gibt online kostenlose Dokumente, damit kannst du es erstmal alleine versuchen. Aber ich weiß das man fast immer (keinen Fall erlebt wo es ohne ging) Hilfe vom Anwalt benötigt hat.

Daher sollte man nicht zu lange zögern, ich möchte aber auch darauf verweisen das man vorab Auszahlungen und Einzahlungen einander gegen rechnen sollte. Die Chance das es fehlschlägt besteht immer, es kam zwar nicht vor, aber manche Banken und andere Kreditunternehmen lassen es bis zur Klageschrift ankommen. Und wie Daniel bereits schrieb sollte jemand der das tut ganz klar aufhören zu spielen bzw. sich Hilfe holen. Wer zurückbucht und es wenige Zeit später wieder einwirft ist menschlich gesehen wirklich der unterste Maßstab.
G****e
Danke , versuch ist es wert.

Aktuelle Themen29.03.2024 um 03:31 Uhr

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