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Online Casinos allgemein: Energycasino Lizenz und Legalität (Seite 2)

Thema erstellt am 10.01.2022 | Seite: 2 von 11 | Antworten: 103 | Ansichten: 17.378
P****7
BingOo666 schrieb am 10.01.2022 um 22:19 Uhr: Na schönen Dank auch!
Energy casino ist mein stammcasino und ich bin/war froh das mir noch ein casino ohne Einschränkungen erhalten geblieben ist!

Wegen so ner Scheiße wird sich das casino wahrscheinlich auch in naher Zukunft vom deutschen Markt zurück ziehen 😒

Na hoffentlich! Hoffentlich sind bald alle weg, ist besser für alle.

Werde nicht locker lassen, bis ich mein Geld wiederhabe oder das Casino dicht ist.
upola
Legende
Pascal107 schrieb am 10.01.2022 um 22:23 Uhr:
Na hoffentlich! Hoffentlich sind bald alle weg, ist besser für alle.

Werde nicht locker lassen, bis ich mein Geld wiederhabe oder das Casino dicht ist.

Klar du schaffst es das das Casino dicht macht.

Du solltest deine Energie lieber dafür verwenden das du deine Spielsucht im Griff kriegst,die Therapie hat anscheinend nicht viel geholfen.
Anonym
Falke schrieb am 10.01.2022 um 21:59 Uhr:

Ein Vollstreckungstitel ist EU weit gültig. Sollte ein deutsches Gericht der Klage statt geben und die Forderung anerkennen, dann kann man selbstverständlich das Geld pfänden. Und auch die maltesichen Behörden müssen den deutschen Gerichtsbeschluss akzeptieren und bei Beauftragung ein maltesicher Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben.


Ne jung... Ein Nationales Urteil gibt dir lediglich die Grundlage für eine Vollstreckungsklage vor dem EuGH. Hinsichtlich dem Threadersteller gibt es dafür gar keine Grundlage. Ich warte noch immer darauf das du mir die entsprechenden Links bereit stellst.
Es gibt kein Urteil des EuGH bezüglich dem Glücksspielstaatsvertrag.

Es gibt auch keine deutsche Lizenz für das Virtuelle Automatenspiel! 
P****7
upola schrieb am 10.01.2022 um 22:28 Uhr:
Klar du schaffst es das das Casino dicht macht.

Du solltest deine Energie lieber dafür verwenden das du deine Spielsucht im Griff kriegst,die Therapie hat anscheinend nicht viel geholfen.

Kennen wir uns, oder warum erlauben Sie sich so ein Urteil?
MasterChiefKief
Experte

Pascal107 schrieb am 10.01.2022 um 22:50 Uhr:
Kennen wir uns, oder warum erlauben Sie sich so ein Urteil?

Lass dich nicht tangieren von randoms. Mach dein dein Ding, ich wünsche dir viel Erfolg.
upola
Legende
Ich muss dich nicht kennen, das was du schreibst reicht.
Falke
Experte
Royal777 schrieb am 10.01.2022 um 22:36 Uhr:
Ne jung... Ein Nationales Urteil gibt dir lediglich die Grundlage für eine Vollstreckungsklage vor dem EuGH. Hinsichtlich dem Threadersteller gibt es dafür gar keine Grundlage. Ich warte noch immer darauf das du mir die entsprechenden Links bereit stellst.
Es gibt kein Urteil des EuGH bezüglich dem Glücksspielstaatsvertrag.

Es gibt auch keine deutsche Lizenz für das Virtuelle Automatenspiel! 

Bitte lass es einfach.

Ich bin seit 2 Jahren mit einem Anwalt in Kontakt der in Österreich Spielverluste für die Spieler einklagt. Bis jetzt mit 100% Erfolgsquote und das in Hunderten von Fällen.
Was du  zusammen schreibst ist einfach völlig falsch.

Und ich habe gerade echt keine Lust es dir ganz genau zu erklären. Wollte es nur richtig stellen für die anderen Mitleser. 
Das_Phantom
Einsteiger
Royal777 schrieb am 10.01.2022 um 20:34 Uhr
Es gibt kein Urteil des EuGH bezüglich des neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland. Stattdessen gelten weiterhin die Urteile von 2010, 2014 und 2016. Bisher ist Deutschland immer am EuGH gescheitert. 

Das stimmt so nicht..

"Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichem Glücksspiel im Internet verboten und dementsprechend zu untersagen. Dieses Internetverbot verstößt nicht gegen die un ionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit. Das haben der Gerichtshof der Europäischen un ion und das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf das vormalige generelle Internetverbot wegen der besonderen Gefährlichkeit des Glückspiels im Internet gegenüber dem herkömmlichen Glücksspiel (u.a. unbeschränkte Verfügbarkeit des Angebots, Bequemlichkeit, fehlender Jugendschutz) bereits festgestellt. Dass der Glücksspielstaatsvertrag nunmehr ein streng reguliertes Angebot von Sportwetten und Lotterien im Internet vorsieht, gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern. Durch diese begrenzte Legalisierung soll der Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt und der Schwarzmarkt für Glücksspiel im Internet bekämpft werden.“ (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 74/2017 vom 27.10.2017 zu BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 – 8 C 14.16 –)"

.. Wie oft soll das Thema hier eigentlich noch durchgekaut werden? 
evopower140
Experte
Naja also ich sage es mal so du hast ein Problem und das wird mit dieser Klage nicht behoben sein es gibt so viele OCs selbst wenn du dein Geld wieder bekommst dann haust du es ins nächste rein.

Ob dieser Thread auch offen wäre wenn du aus denn 1600 mehr als 5000 gemacht hättest würdest du dann auch fragen wo du die 3400 zurück geben kannst ? 

Falke
Experte
Das_Phantom schrieb am 10.01.2022 um 23:30 Uhr:


.. Wie oft soll das Thema hier eigentlich noch durchgekaut werden? 

Solange bis wieder einer daher kommt und genau das Gegenteil behauptet weil er den ganzen Werbungen der Affiliate Seiten glaubt.

Schlimm nur dass diese Leute dann unbelehrbar sind und darauf bestehen dass sie recht haben, obwohl man das mit ein bisschen Recherche schnell heraus finden kann. 

Aktuelle Themen25.04.2024 um 09:47 Uhr

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